Abklärungspauschle GOP 01205 01207 - Verfassungsbeschwerde

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*[http://www.kbv.de/html/1150_25783.php Kassenärztliche Bundesvereinigung: Neue Regelungen im EBM zum Notfall- und Bereitschaftsdienst]
 
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Das Dokument liest sich so, als handele es sich um ein Zusatzentgelt, welches dem ambulanten KV Arzt zukommen sollte
 
Das Dokument liest sich so, als handele es sich um ein Zusatzentgelt, welches dem ambulanten KV Arzt zukommen sollte
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*[http://www.kbv.de/media/sp/ASV_2017_04_01_Erg_Erw_BA_4_BeeG_Notfallpauschalen.pdf KBV 2ß17 April: Die 01207 GILT im KV-Dienst: Notfallpauschale im organisierten Not(-fall)dienst und für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser für die Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit bei Inanspruchnahme]
  
 
*[https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/73417/Klinik-Notaufnahmen-in-Hessen-streiten-mit-der-Kassenaerztlichen-Vereinigung DÄ: Klinik-Notaufnahmen in Hessen streiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung]
 
*[https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/73417/Klinik-Notaufnahmen-in-Hessen-streiten-mit-der-Kassenaerztlichen-Vereinigung DÄ: Klinik-Notaufnahmen in Hessen streiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung]

Revision as of 21:26, 4 May 2017

Memo Kurztext 13-19 Uhr 19-7 Uhr/WE/FT ausführlich
Plus-D Demenz GOP ---- GOP01226 Demenz chronisch oder alteriert durch interkurrente Erkrankung; Geriatrie plus Frailty; Parkinson
Plus-K Kind GOP ---- GOP01226 Säugling bis Kleinkind
Plus-A Ambulant GOP01205 GOP01207 Gehen Sie morgen zum Hausarzt.
Plus-E Extra GOP01223 GOP01224 offensichtliche Notarzt-Diagnosen, ggf.: Dafür ist eine ausführliche schriftliche Begründung erforderlich.(sic.) Dazu muss eine der folgenden Behandlungsdiagnosen gesichert vorliegen. (sic)
Abklärungspauschale GOP 01205 01207 - Verfassungsbeschwerde
...hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof,
den Richter Schluckebier und die Richterin Ott gemäß §93b in Verbindung mit §93a BVerfGG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 11.Augusr 1993 (BGBL I S. 1473)
am 16.Mäz 2017 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen
Von einer Begründung wird nach §93d Abs 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof  Schluckebier  Ott

                                            

Contents

Man tut was man kann

Und dabei bleibt es. Dann nehme ich meine 8.42 Euro und - na ja, man hat nur eine Versicherung für 2 Fälle im Jahr und danach wohl keine andere mehr. Vielleicht kann man ja den Bundesfinanzhof fragen, ob man den Nichterlös aus Gewissensgründen geltend machen kann... Ich habe den besser als es das IQWIG jemals könnte, wieviele Menschenleben für diese 8 Euro draufgehen werden. Aber rumjammern wegen Terrorismus. Die Schlimmsten sind wir selbst und - ne sage ich nicht wer sonst, fertig.

Was ist eine Abklärungspauschale

Im 116117 kassenärztlichen Bereitschaftsdienst kann ab April 2017 eine Gebührenposition EBM01205 EBM01207 GOP01205 GOP01207 in Höhe von etwa 4 oder 8 Euro erhoben werden, wenn der Bereitschaftsarzt entscheidet, daß der betroffene Patient nicht im Krankenhaus stationär behandelt werden muß. Sie ist als eine Vergütung für den tatsächlich erhöhten Beratungsaufwand, eine genauere Anamneseerhebung und eine sicherere klinische Untersuchung durch den den Patienten regelmäßig nicht kennenden Arztes formuliert. Für diesen Aufwand ist sie allerdings viel zu niedrig kalkuliert.

Tatsächlich handelt es sich um eine Strafprämie, denn es gibt genug Fälle, bei denen eine stationäre Einweisung hilfsweise eine Pseudoeinweisung mit kurzfristiger Wiederentlassung nach Erhebung paraklinischer Informationen wie EKG und Laborparameter unzweifelhaft sinnvoll ist.

Jeder im KV-Dienst tätige Kollege hat so seine eigenen Auffassungen, was ein Notfall ist, was einer dringlichen Befundsicherung und was des Ausschlusses einer unwahrscheinlichen Differentialdiagnose bedarf. Wenn zu dieser individuellen Ambivalenz noch eine Strafgebühr von 8 Euro (durch Wenigervergütung des einweisenden Arztes) hinzukommt, entsteht systematisch ein Fehlerbereich, der unter den etwa 3 Millionen jährlich zu beurteilenden Patienten zu hunderten Todesfällen führen muß.

                                            

Wie hoch ist das Mißbrauchspotential

Gemäß §29 Absatz 3 aller ärztlichen Berufsordnungen darf ich generell nichts Schlechtes über meinen Berufsstand schreiben. Ich kenne meine Einweisungsziffern als ausschließlich KV Dienste erfüllender Nichtfacharzt (ach so kein Wunder) und merke, daß 8 Euro mal x ein sehr gutes Zubrot sind. Hilfsweise, wie lenkungswirksam dieser Honorarausfall werden könnte.

Welcher Nutzen schwebte dem Gesetzgeber vor

Die Klinikambulanzen werden objektivermaßen teilweise von doch elektiv und im ambulanten Sektor versorgbaren Patienten aufgesucht. Meine Erfahrung in Grund- und Regelversorgern der letzten 5 Jahre spricht im Bereich der ruralen Inneren Medizin anderes, aber in der Zeitung steht es so. Wenn ich mich als KV-Dienstarzt bei einem Patienten, der noch irgendwelche Angehörigen mit geeigneten Transportvehikeln hat, die mitunter auch dabei sind, oder der Patient eigentlich auch als Selbstfahrer tauglich ist, ist die Reaktion programmiert, wenn ich mich so stelle, wie ich es für meine 8 Euro Boni sein soll, die laden den auf und fahren ins nächste Krankenhaus, Lenkungswirkung: Keine. Die Dame mit dem Harnwegsinfekt, die nur ihr Antibiotikum (Cave, ich berühre schon das Heilmittelwerbegesetz) braucht und sich das dann aus der Apotheke holt ist immer der Gummifall des KV-Dienstes gewesen und wird es auch so bleiben, da sind ja 8 Euro ein willkommenes Geschenk für nichts...

Der gefährdete Patient liegt im Bett und kommt nicht raus oder er ist im Altenheim (wo der KV Arzt schon oft die letzte Rettung gewesen ist, wenn ich daran denke, was ich da schon rausgeholt habe).

Dieser Patient hat nicht mehr die Option, sich einen Krankenwagen kommen zu lassen, denn dafür habe ich (bei Nichteindeutigkeit von Kernbefunden) im KV-Dienst das absolute Monopol. Lasse ich den zu Hause, dann bleibt er auch dort.

Dies ist der Patient, der durch dieses unsägliche Gesetz (welches von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV umgesetzt werden mußte), in seinem Risiko, durch Aussetzung zu versterben, gefährdet ist.

                                            

Was habe ich getan

Verfassungsbeschwerde, und zwar 2 Monate vor Aktivwerden dieses unsäglichen Vergütungsmodells. Diese wurde zunächst, da präemptiv gestellt, zurückgewiesen. Mit Bericht vom 01.03.2017 wurde ich in Kenntnis gesetzt, daß meine Verfassungsbeschwerde, da unmittelbare Gefahr abzuwehren ist, nunmehr zur direkten Richtervorlage bestimmt wurde. Aktenzeichen: 1 BvR 441/17 . Zudem ist ein Paket meiner Verfassungsbeschwerde inhaltsgleicher Dokumente an alle MdB Mitglieder des Deutschen Bundestages gerichtet worden.

Und es ist schön wieder als unbekannt verzogen zurückgekommen. Nein, per Hermes, als Empfänger konnte nicht angetroffen werden.
Hallo Herr Lammert, wir aben ein Päckchen für Sie. Ich denke das geht dann auf den Paketdienst :)

Was muß ich nicht mehr tun

Den traurigen Weg einer Petition über ein nicht massentaugliches Spartenthema wählen, oder, mich der Strafbarkeit aussetzend, gerade noch vertretbare Indexfälle selbsttätig generieren, um durch eigene Betroffenheit Rechtswege zu beschreiten. Das Thema durch Individualansprache der Protagonisten politisch zu spektralisieren.

Welche Aussicht hat das Ganze

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet quoad vitam begründet auf den ersten Paragraphen mit der Menschenwürde und eines späteren Paragraphen mit der Unverletzlichkeit der Person und der umfassenden Garantenpflicht des Staates zum Vorteil des Individuums. Restrisiken sind nur bei einem zu erwartenden Vorteil der Gesamtbevölkerung aufzuerlegen, und hier fehlt es an jeglichem relativierenden Zusatznutzen.

Welche Wut empfinde ich

Man begehrt, mich und meine Kollegen zu korrumpieren hilfsweise zu nötigen, die ihnen anvertrauten Patienten unverhältnismäßig schlecht zu behandeln, man bestraft uns sogar, wie man den Raucher durch die Tabaksteuer lenkt und den sozial Schwachen durch Hartz IV. Wenn ich in die aktuellse Literatur schaue, verstehen sich sogar die Kliniken berechtigt, an diesem Spiel mitzuwirken und verstehen die Welt nicht mehr. Dabei wollten die das doch haben !!!

Langsam kommt das Thema in der Tagespresse hoch, und die Kliniken spielen auf verstehichnicht, für 4 Euro soll ich zwischen gesund und krasnk entscheiden. Schoin argumentieren sie , der Betrag sei zu niedrig, denn sie wollen nichts anderes als die schöne GOP015418 (75 Euro KV-Fahrdienst) wieder kassieren, was seit etwa Juni 2016 leider, leider nicht mehr geht.

Tatsächlich steht nirgendwo, daß die Kliniken überhaupt berechtigt sein könnten, die GOP01207 zu kassieren. Sie soll einzig im fahrenden KV Dienst ärztliche Entscheidungen beeinflussen (ich nenne das systematische Korruption), sie ist insgesamt 'aufkommensneutral' kalkuliert und dafür wurde UNSERE 01418 in Euro gerechnet deutlich 'angepasst'.

Wenn die Abklkärungspauschale so hoch wäre, wie es die Kliniken verlangen würden, würde sie höher ausfallen als die Prämie für den Hausbesuch im kassenärztlichen Notdienst mit zig Kilometer Anfahrt in der Nacht. Sie würde aber auch für diesen gelten, und, liebes BVerfG, wie sieht die Lenkungswirkung aus wenn man 50 oder 150 Euro bekommt, nein, es gibt keine... Oder im Sitzdienst, 6 Patienten eingewiesen, 1000 Euro Honorarabzug in 5 Stunden ????


Zerbst, den 02.03.2017

Ossip Groth

Literatursammlung

Das Dokument liest sich so, als handele es sich um ein Zusatzentgelt, welches dem ambulanten KV Arzt zukommen sollte

Die Klinikambulanzen merken, daß sie die Prämie zwar einheimsen können, wenn sie den Patienten wieder herauskompromittieren, merken aber an, daß die Prämie nicht kostendecken ist.

Die Klinikambulanzen merken, daß sie die Prämie zwar einheimsen können, wenn sie den Patienten wieder herauskompromittieren, merken aber an, daß die Prämie nicht kostendecken ist.

Ein völlig falsch lancierter Lobby-Artikel, der nach mehr Kohle für die Abklärungspauschale schreit.

...eigenbtlich wollten die Krankenhäuser 150 € statt 4 € dafür haben :)

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