Leichenschau 2020 Rechnung

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Ab 01.01.2020 wurden die GoÄ Ziffern 101, 102 und 100 hinsichtlich der Abrechnung der Totenschau / Leichenschau /eingehenden Leichenschau  und die weiteren anrechenbaren Leistungen und Zusatzentgelte geändert. Auch ich habe mich darauf eingestellt und stelle mein Rechnungsformular entgeltfrei zur Vefügung - für die Kollegen, die direkt am Begutachtungsort eine Rechnung zur Durchbuchung für den Bestatter belassen möchten.
 
Ab 01.01.2020 wurden die GoÄ Ziffern 101, 102 und 100 hinsichtlich der Abrechnung der Totenschau / Leichenschau /eingehenden Leichenschau  und die weiteren anrechenbaren Leistungen und Zusatzentgelte geändert. Auch ich habe mich darauf eingestellt und stelle mein Rechnungsformular entgeltfrei zur Vefügung - für die Kollegen, die direkt am Begutachtungsort eine Rechnung zur Durchbuchung für den Bestatter belassen möchten.
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Unsere Zufriedenheit mit möglichen Erlösen weit über 400 Euro hinaus in den oft zusammengelegten riesigen Dienstgebieten wird geschmälert durch unsere Pflicht zur Angemessenheit, wenn wir heute gezwungen sind, eine Tarifstruktur der Bestverdiener auf eine Normalbevölkerung anzuwenden. In diesem Sinne möge die Rückseite des Formulars Beachtung finden.
 
Unsere Zufriedenheit mit möglichen Erlösen weit über 400 Euro hinaus in den oft zusammengelegten riesigen Dienstgebieten wird geschmälert durch unsere Pflicht zur Angemessenheit, wenn wir heute gezwungen sind, eine Tarifstruktur der Bestverdiener auf eine Normalbevölkerung anzuwenden. In diesem Sinne möge die Rückseite des Formulars Beachtung finden.
  
 
*Hier geht es zum download ''kvtsr20'' : [http://www.kidney.de/book/kvtsr20.doc Leichenschau Rechnung]
 
*Hier geht es zum download ''kvtsr20'' : [http://www.kidney.de/book/kvtsr20.doc Leichenschau Rechnung]
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*Die Änderungsmitteilung im DÄ ist [https://www.aerzteblatt.de/archiv/210898/Fuenfte-Verordnung-zur-Aenderung-der-Gebuehrenordnung-fuer-Aerzte hier]
 
*Die Änderungsmitteilung im DÄ ist [https://www.aerzteblatt.de/archiv/210898/Fuenfte-Verordnung-zur-Aenderung-der-Gebuehrenordnung-fuer-Aerzte hier]
  
 
*Ein alter Artikel rund um die Totenschau ist [https://www.aerzteblatt.de/archiv/39572/Aerztliche-Leichenschau-und-Todesbescheinigung-Kompetente-Durchfuehrung-trotz-unterschiedlicher-Gesetzgebung-der-Laender hier]
 
*Ein alter Artikel rund um die Totenschau ist [https://www.aerzteblatt.de/archiv/39572/Aerztliche-Leichenschau-und-Todesbescheinigung-Kompetente-Durchfuehrung-trotz-unterschiedlicher-Gesetzgebung-der-Laender hier]
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Revision as of 07:20, 28 December 2019

Ab 01.01.2020 wurden die GoÄ Ziffern 101, 102 und 100 hinsichtlich der Abrechnung der Totenschau / Leichenschau /eingehenden Leichenschau und die weiteren anrechenbaren Leistungen und Zusatzentgelte geändert. Auch ich habe mich darauf eingestellt und stelle mein Rechnungsformular entgeltfrei zur Vefügung - für die Kollegen, die direkt am Begutachtungsort eine Rechnung zur Durchbuchung für den Bestatter belassen möchten.

                                            

Unsere Zufriedenheit mit möglichen Erlösen weit über 400 Euro hinaus in den oft zusammengelegten riesigen Dienstgebieten wird geschmälert durch unsere Pflicht zur Angemessenheit, wenn wir heute gezwungen sind, eine Tarifstruktur der Bestverdiener auf eine Normalbevölkerung anzuwenden. In diesem Sinne möge die Rückseite des Formulars Beachtung finden.

                                            

  • Die Änderungsmitteilung im DÄ ist hier
  • Ein alter Artikel rund um die Totenschau ist hier

                                            

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